Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. GELTUNGSBEREICH
1.1.PLATO Software bietet Kunden Verwaltungsprogramme (LETS DANCE, FitNet und jeweils dazugehörige Module (folgend als Software bezeichnet)) zum Kauf oder zur Nutzung auf Zeit an. Sowie Hardware und Dienstleistungen (z. B. Schulungen, Support, Programmierung) zum Kauf.
1.2. Die Anerkennung der Nutzungs- und Lizenzbedingungen (Lizenz- bzw. Nutzungsvereinbarung) von PLATO Software durch den Kunden sind Bestandteil und Voraussetzung des Auftrages/der Bestellung.
1.3. PLATO Software machen diese Geschäftsbedingungen zum Gegenstand und Inhalt eines jeden unterbreiteten Angebotes und führt erteilte Aufträge, Lieferung und/oder Leistung ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus.
1.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonst wie vor Abschluss des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind. Der Vertragspartner erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder durch Annahme der gelieferten Produkte oder Leistungen an.
1.5. Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen eines Kunden werden selbst dann nicht Bestandteil oder Inhalt des mit PLATO Software geschlossenen Vertrages, wenn sie der Kunde regelmäßig auch für Bestellungen oder Auftragserteilungen verwendet. Dies gilt auch, wenn PLATO Software anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
1.6. Die Installation der von PLATO Software gelieferten Software ist nicht Vertragsbestandteil.
1.7. PLATO Software behält sich vor, Programmieraufträge auch nach Auftragserhalt in folgenenden Fällen abzulehnen bzw. nicht zu erfüllen: Wenn sich die Spezifikationen zur Programmierung als unzureichend erweisen sollte, sich die Programmierung als unmöglich erweisen sollte, der tatsächliche Aufwand der Programmierung incl. der Nebenkosten den kalkulatorischen Aufwand, der dem Angebot und Auftrag zugrundeliegt, um mehr als 15% überschreitet, im Falle eines Zerwürfnisses beider Vertragspartnern, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unmöglich macht oder, falls der Auftraggeber nach der Auftragsvergabe zahlungsunfähig wird oder mit der Einstellung seines Geschäftsbetriebs aus einem anderen Grund zu rechnen ist. Dem Auftraggeber steht im Falle des Abbruchs der Programmierarbeiten oder der Verweigerung einer Lieferung kein Schadensersatz für die Nichterfüllung des Auftrags zu.
2. ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS, ÄNDERUNG DER LIEFERARTIKEL
2.1. Angebote von PLATO Software sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart. Individuelle Angebote haben, sofern nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 20 Kalendertagen.
2.2. Alle unsere Preise werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Sie verstehen sich in Euro netto ab Füssen zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Versandspesen sind in den Preisen nicht enthalten, sondern vom Kunden zusätzlich zu zahlen.
2.3. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung oder Leistung zustande. Bei fehlender Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
2.5. Technische und/oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen, E-Mails und der Webseite behält sich PLATO Software vor, ohne dass hieraus Rechte gegen PLATO Software hergeleitet werden können.
3. LIEFERUNG, LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT, LIEFERVERZUG
3.1. Liefer- und Leistungsfristen bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von PLATO Software. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt oder Umständen, die PLATO Software die Auftragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich macht, haftet PLATO Software nicht. PLATO Software behält sich vor unter derartigen Verhältnissen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Liefer- und Leistungsfristen um einen entsprechenden Zeitraum zu verlängern.
3.2. Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes; die von uns genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich, es sei denn, dass sie ausdrücklich als bindend schriftlich vereinbart wurden.
3.3. PLATO Software ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
3.4. Bei einem Überschreiten des angegebenen Liefertermins kommen wir nur in Verzug, wenn wir trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung durch den Kunden nicht liefern. Die Nachfrist muss mindestens zwei (2) Wochen betragen.
3.5. Im Falle des Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf der von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist und einer schriftlichen Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
3.6. Der Download von der Webseite, der Anhang einer Datei oder eine Downloadlink in einer E-Mail von PLATO Software stellt ebenfalls eine Lieferung da.
4. VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG, VERSICHERUNG
4.1. PLATO Software versendet bestellte Artikel grundsätzlich gegen Vorauskasse, wobei wir uns die Art der Versendung (Bundespost, privater Paketdienst usw.) vorbehalten.
4.2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung des / der bestellten Artikel geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem PLATO Software die Warensendung an das den Transport bzw. die Versendung ausführende Unternehmen übergeben haben. Dies gilt auch bei Vereinbarung frachtfreier Versendung und bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung oder Reparatur.
4.3. Eine Versicherung für den Fall, dass bestellte Artikel auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließen wir nur auf, schriftlichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.
5. ZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
5.1. Zahlungen sind spätestens zum Rechnungsdatum, falls nicht anders schriftlich vereinbart, ohne Abzüge fällig. Software ist vor dem Versand/der Nutzung zu bezahlen.
5.2. Jedwede Zahlung eines Kunden darf PLATO Software zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, verrechnen, selbst wenn der Kunde eine anderslautende Leistungsbestimmung vorgenommen hat.
5.3. Die Frist für die Pre-Notification im SEPA-Lastschriftverfahren beträgt einen Tag (24 Stunden).
5.4. PLATO Software behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
5.5. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er die Annahme verweigert oder im Falle der Vorkasse oder der Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
5.6. Gerät ein Kunde im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen in Zahlungsverzug, stellt seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist PLATO Software berechtigt, sämtliche Ansprüche gegenüber dem Kunden fällig zu stellen.
5.7. Im Falle des Zahlungsverzuges ist PLATO Software berechtigt, vom Kunden die an diesen gelieferten Waren und Gegenstände bereits vor Ablauf einer gemäß § 326 BGB gesetzten Nachfrist heraus zu verlangen, ohne dass hierin und/oder in der Rücknahme solcher Waren ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Der Kunde erteilt bereits hiermit seine Einwilligung für einen gegebenenfalls erforderlichen Wiederausbau gelieferter Ware. Durch die Rücknahme und ggf. deren Wiederausbau entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten der Rücksendung, hat der Kunde zu tragen.
5.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche von PLATO Software aufzurechnen oder, Zahlungsansprüchen von PLATO Software Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mängelrügen, entgegenzuhalten.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1. Für Software gilt, dass der Kunde die Nutzungsrechte für die Software erst mit der Begleichung des Rechnungsbetrages erhält. Im allgemeinen verbleiben Eigentum und Urheberrechte an der Software und sämtlichen schriftlichen Material bei PLATO Software. Die Zugriffe Dritter auf die vom Eigentumsvorbehalt betroffene Ware hat der Käufer PLATO Software unverzüglich anzuzeigen. 6.2. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Lieferungen und Leistungen von PLATO Software, auch früheren und zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behält PLATO Software das Eigentum an sämtlicher dem Kunden gelieferter Ware vor (Vorbehaltsware).
6.3. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, hat der Kunde auf das Eigentum von PLATO Software hinzuweisen und PLATO Software unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch PLATO Software hat der Kunde zu erstatten.
Herstellungs- und Materialfehlern sind. Im Falle, dass das gelieferte Produkt (Software) dieser Garantie nicht genügt, besteht Ihr alleiniger Anspruch im Ersatz der innerhalb der Mediengarantiezeit an PLATO Software zurückgegebenen fehlerhaften Medien. Diese Garantie deckt keine Schäden durch unsachgemäße Verwendung, Missbrauch oder mangelnde Sorgfalt ab. Diese Garantie gilt nicht, wenn Sie die Software von der PLATO Website (www.plato-software.de) heruntergeladen oder per E-Mail erhalten haben. Abgesehen von den in diesem Abschnitt explizit genannten Garantiebestimmungen wird die Software ohne Mängelgewähr geliefert.
7.3. PLATO Software haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Fehler, Funktionsmängel und -störungen von Softwareprodukten. Für Folgeschäden oder finanzielle Verluste, die infolge des Einsatzes der Software entstanden sind, wird von PLATO Software keine Haftung übernommen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen. In keinem Fall haftet PLATO Software oder seine Lieferanten für eventuelle Kosten für die Beschaffung von Ersatzprodukten oder Dienstleistungen, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Informationen oder Daten oder beliebige andere direkte, beiläufig entstandenen, besondere, einmalige oder indirekte, Folge- oder verbundenen Schäden, die sich in irgendeiner Weise aus dem Verkauf, der Verwendung oder der mangelnden Verwendungsfähigkeit von beliebigen PLATO Software-Produkten oder –Dienstleistungen ergeben, selbst dann nicht, wenn PLATO Software über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde oder solche Schäden vorhersehbar oder bekannt waren. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung von PLATO Software, der Software oder Dokumentation – begründet durch Vertragsbedingungen, Vertragsverletzungen u. Ä. – die für die Software entrichteten Gebühren. Diese Haftungsbeschränkungen behalten auch dann ihre uneingeschränkte Gültigkeit, wenn die Garantie als Nichtig erklärt wird. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von PLATO Software nicht befolgt oder Änderungen an der Software vorgenommen, so entfällt jede Haftung von PLATO Software.7.4. Der Kunde hat Fehler, Funktionsmängel und -störungen PLATO Software schriftlich anzuzeigen. Teilt der Kunde auftretende Mängel PLATO Software nicht unverzüglich schriftlich mit, erlöschen die Mängelansprüche für den nicht gerügten Mangel.7.5. Für angezeigte Fehler, Funktionsmängel und -störungen, die sich als Fehleinschätzung oder Irrtum des Benutzers entpuppen, behält sich PLATO Software vor, den infolge der Anzeige verursachten Arbeitsaufwand dem Benutzer in Rechnung zu stellen.
7.6. Tritt an der von PLATO Software gelieferten Software oder Dienstleistungen ein Mangel auf, wird PLATO Software diesen innerhalb angemessener Zeit nach seiner Wahl entweder durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen oder die beanstandete Leistung von Neuem mangelfrei erbringen. Als ausreichende Nachbesserung gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen von Mängeln oder Handlungsanweisungen gegenüber dem Kunden, der diese im Rahmen des Zumutbaren, zu befolgen hat. Bei Rückfragen zur Mängelbeseitigung ist der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet insoweit, dass er von PLATO Software geforderte Unterlagen, Daten und Informationen, die der Mängelbeseitigung dienen unverzüglich zur Verfügung stellt bzw. zugänglich macht und Hinweise zur Problemanalyse im Rahmen des Zumutbaren berücksichtigt.
7.7. Gefahr und Kosten der Zusendung beanstandeter Ware an PLATO Software und der anschließenden Rücksendung, auch im Falle einer Ersatzlieferung, trägt der Kunde. Diese Regelung gilt auch bei Inanspruchnahme einer Garantieleistung des Herstellers über PLATO Software nach Ablauf unserer Gewährleistungsverpflichtung.
7.8. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ebenso erlöschen Mängelansprüche, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht bei der Mängelbeseitigung nicht nachkommt oder diese gar verhindert.
7.9. Der Kunde hat die von PLATO Software gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und PLATO Software unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Erhalt der Warenlieferung, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leistet PLATO Software keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.
7.10. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Gefahrübergang. Gewährt der Hersteller für bei PLATO Software gekaufte Ware eine längere Garantie, kann diese über PLATO Software bei Auftreten von Fehlern abgewickelt werden.
7.11. Die Gewährleistungsverpflichtung von PLATO Software erstreckt sich nicht auf Mängel, Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, insbesondere der Mindest-Systemvoraussetzungen (zu finden auf www. plato-software.de), Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zu dem Verantwortungsbereich von PLATO Software gehörige dritte Personen oder dadurch entstehen, dass an von PLATO Software gelieferten Waren Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung oder normalen Verschleiß, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten aller Art. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Verbrauchsteile wie Magnetbänder, Magnetplattenstapel, Plastikkarten, usw..
7.12. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Kunden erst zu, wenn PLATO Software seiner Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von jeweils mindestens zwei (2) Wochen nicht nachkommt oder mindestens zwei (2) Versuche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Behebung des Mangels, Fehlers oder Schadens führen.
7.13. Eine Gewährleistung erfolgt nur gegenüber Kunden von PLATO Software; die Abtretung von gegen PLATO Software bestehende Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen.
7.14. PLATO Software übernimmt keine anderen Garantien jeder Art – ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich vorgeschrieben – bezüglich der Software und der Dokumentation, einschließlich der Garantien der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentumsrechte und Nichtbeeinträchtigung der Rechte Dritter.
7.15. PLATO Software haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens PLATO Software verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.16. Die Software wird im vorliegenden Zustand ohne Garantie angeboten.
7.17. Aufgrund des technischen Fortschrittes und der ständigen Weiterentwicklung der Software garantiert PLATO Software lediglich für die Dauer von drei (3) Jahren ab Kaufdatum (der Software bzw. eines Updates) eine Wiederbeschaffung der gekauften Softwareversion. Sollte seitens des Kunden eine Wiederbeschaffung nötig werden und der Kauf der Software bzw. des Updates liegt länger als drei (3) Jahre zurück, so trägt der Kunde die Kosten für eine neue Softwareversion. Für Kunden mit einem Softwarepflegevertrag beginnt diese Gewährleistung mit Installation des letzten Updates (Lieferdatum, Datum des Downloads auf der Webseite bzw. E-Mail mit dem Downloadlink).
8. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON SOFTWARE
8.1. Für von PLATO Software selbst hergestellte und vertriebene Software gelten zusätzlich zu den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen die Bestimmungen, die sich jeweils aus der Lizenz- oder Nutzungsvereinbarung und ggf. Softwarepflege- oder Servicevertrag ergeben.
8.2. PLATO Software übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Softwareprogrammen nicht völlig ausgeschlossen werden können Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaigen Fehler nicht gewährleistet werden. PLATO Software sichert keine bestimmten Eigenschaften der Software zu und übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Käufer. Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material.
9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
9.1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Kunden von PLATO Software schriftlich bestätigt wurden.
9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Softwareherstellers.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, ist sie durch rechtlich zulässige bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern sich hinsichtlich dieser Geschäftsbedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke ergib